Wenn es um Politik geht, haben wir als Gesellschaft einen recht breiten Konsens, dass wir Entscheidungen demokratisch treffen wollen. Warum nicht auch, wenn es um Wirtschaft oder Kultur geht?
So oder so, gute Gründe haben wir genug:
Vergesellschaftung heißt Gemeinwohlorientierung
Unser aktuelles Wirtschaftssystem ist profit- und wachstumsorientiert. Das bedeutet, dass die meisten Unternehmen nicht produzieren, um gesellschaftliches Wohlergehen zu fördern, sondern, um möglichst viel zu verdienen – und zwar am besten immer mehr
Wo erleben wir im Alltag und systemisch die Probleme von Profitorientierung?
Profitorientierung erleben wir jeden Tag: Wohnungen werden nicht saniert, weil die Mietzahlungen ja trotzdem fließen, mit öffentlichen Geldern wird Forschung zur CO2-Abscheidung finanziert, um Emissionen aus der Luft zu filtern, die private Konzerne verursacht haben, Elektrogeräte sollen nicht möglichst lange halten, sondern lieber bald ersetzt werden und Seen werden umzäunt, damit dort nur baden darf, wer dafür zahlt. Die damit eingestrichenen Profite landen meist bei wenigen, während der Niedriglohnsektor in Deutschland immer größer wird.
Eine weitere Problematik ist, dass vor allem für diejenigen produziert wird, die über viel Geld verfügen. So werden in unserem Gesundheitssystem vor allem Produkte für besonders Zahlungsfähige entwickelt und vermarktet, während kaum Gelder in Forschung zu viel gefährlicheren Krankheiten, die vor allem arme Menschen betreffen, fließen.
Außerdem schütten börsennotierte Unternehmen Dividenden aus, also Gelder, die sie ihren Aktionär*innen zahlen. Die Anteilseigner*innen des Wohnungskonzerns Vonovia beispielsweise erhielten 2025 mehr als eine Milliarde an Dividendenzahlungen und die Vergütung allein des Vorstandschefs Rolf Buch betrug 2024 rund 3,92 Millionen Euro, während das Unternehmen die Mieten immer weiter anhebt, sich unzureichend um Heizungen kümmert und in der Kritik steht, Wohnungen verschimmeln zu lassen.
Warum kann unsere Wirtschaft nicht ewig weiterwachsen?
Profitmaximierung bedeutet in unserem System auch Wachstum. Eine kapitalistische Gesellschaft muss wachsen, um gut zu funktionieren. Das konnten wir während der Coronapandemie beobachten, als eine zurückgehende Wirtschaft zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führte, der ohne Markteingriffe in Form von Kurzarbeitergeld noch stärker ausgefallen wäre.
Wachstum ist in unserem System auch deswegen nötig, weil Investitionen fast immer schuldenfinanziert sind – und auf Schulden müssen Zinsen gezahlt werden. Um das nötige Geld aufzutreiben, müssen die Einnahmen der Schuldnerin wachsen.
Auf einem endlichen Planeten ist ungebremstes Wirtschaftswachstum aber schlicht nicht möglich. Noch in keinem Land hat es funktioniert, Wachstum und CO2-Emissionen gänzlich zu entkoppeln. Der Materialverbrauch steigt derzeit sogar eher an. So werden natürliche Ressourcen irgendwann aufgebraucht sein – und die Folgen der Klimakrise sind schon heute auf allen Teilen der Erde sichtbar.
Was würde Gemeinwohlorientierung ändern?
Ein Betrieb, der sich die Förderung des Gemeinwohls zum Ziel setzt und in öffentlichem Interesse agiert, müsste dagegen keine Profite mehr erwirtschaften. Bei Anstalten des öffentlichen Rechts sind alle finanziellen Mittel zweckgebunden – sie können also gar nicht entgegen dieses Zwecks ausgegeben werden!
Wir finden, dass wir demokratisch entscheiden sollten, was genau der öffentliche Zweck sein soll, z. B. durch die Menschen, die die Dienstleistungen der Anstalt nutzen (werden). Einen Vorschlag, was Gemeinwohlorientierung bedeuten kann, hat die Gemeinwohlökonomiebewegung erarbeitet.
Und zahlreiche Menschen setzen das bereits heute um! Sowohl im privaten Bereich, wo unter anderem in Form von Vereinen, Genossenschaften und gemeinwohlorientierten GmbHs bereits anders gewirtschaftet wird (eine Übersicht findet sich z.B. hier 2 und eine Studie hier 3), als auch im öffentlichen Sektor, wo einige Institutionen beispielsweise schon als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind (z. B. WDR; VRR, die Stadtwerke Bad Oeynhausen und Espelkamp…).
Wir wollen nicht sagen, dass bei den erwähnten Betrieben bereits alles so funktioniert, wie wir uns das wünschen würden! Nicht alle von ihnen sind frei von jeglicher Profitorientierung und die meisten sind auch nicht demokratisch organisiert – erst recht nicht über ihre Mitglieder oder Beschäftigten hinaus (mehr dazu siehe unter Vergesellschaftung heißt demokratisches Entscheiden).
Sie zeigen aber dennoch, dass eine andere Ausrichtung und Zielsetzung möglich ist. Und stell dir vor, es wäre die Regel und nicht die Ausnahme, dass produziert wird, was wir brauchen und nicht, was viel Geld einbringt!
Vergesellschaftung heißt öffentliches Eigentum
Wie ist das Vermögen in Deutschland verteilt und welche Rolle spielt Betriebsvermögen dabei?
Momentan befinden sich die meisten deutschen Unternehmen in privater Hand. Das hat nicht nur Auswirkungen darauf, wer Entscheidungen trifft und in wessen Interesse das passiert (siehe dazu Vergesellschaftung heißt demokratisches Entscheiden), sondern verschärft auch die Vermögensungleichheit. In Deutschland verfügt die ärmere Hälfte der Bevölkerung über 3,4% des Vermögens, während die reichsten 10% 58,5% besitzen (2024). Dabei macht Betriebsvermögen gerade bei den Reichsten einen besonders großen Anteil aus: während die unteren 90% so gut wie keinen Unternehmensbesitz haben, steigt er mit zunehmendem Vermögen rapide an. Ein Viertel des Vermögens der oberen 10% entfällt auf Betriebsvermögen, bei den obersten 0,1% sind es 68%.2
Betriebsvermögen befeuert die Vermögensungleichheit also enorm.
Warum ist das ein Problem?
Wir sind der Überzeugung, dass wir mindestens alltägliche Güter der Daseinsvorsoge bedürfnisgerecht verteilen sollten. Alle Menschen haben ein Recht auf eine Wohnung, Nahrung, kulturelle Teilhabe… unabhängig davon, was sie leisten. Die aktuelle Vermögens- und Einkommensverteilung führt dazu, dass mehr als 16% der deutschen Bevölkerung armutsgefährdet ist – also weniger als 60% des Medianeinkommens verdient – während das Vermögen anderer von Jahr zu Jahr wächst.
Hinzu kommt, dass diese Ungleichheit auch ein Problem für unsere Demokratie darstellt. Denn wer viel Geld hat, hat auch viel Einfluss. So schätzten Abgeordnete in der Jenaer Abgeordnetenbefragung 2022 den Einfluss der reichsten 1% in Deutschland nicht nur als fast doppelt so hoch ein wie den durchschnittlicher Wähler*innen, sondern auch als höher als ihren eigenen.
Das manifestiert sich auch in der tatsächlichen Politik: eine Studie, die mehrere Länder Europas einbezog, kam zum Ergebnis, dass die Interessen reicher Menschen besser repräsentiert und auch höher priorisiert werden. So stehen die Themen, auf die sich arme Menschen einen größeren Fokus wünschen würden, z.B. Arbeitslosigkeit und soziale Absicherung, tendenziell hinten an.
Nicht nur in den USA haben Superreiche überproportional viel Macht. Auch in Deutschland üben Lobbyverbände wie „Die Familienunternehmer e.V.“ oder die „Stiftung Familienunternehmen und Politik“ bedeutenden Einfluss auf politische Entscheidungen aus. Das Prinzip „eine Person, eine Stimme“ zählt nicht mehr. Hinzu kommt, dass eine Politik zugunsten der Reichen, die kaum etwas gegen Armut und Ungleichheit unternimmt, das Vertrauen in die Demokratie untergräbt. Menschen aus der unteren Einkommenshälfte sind politisch weniger beteiligt, haben ein geringeres Vertrauen ins politische System und sind deutlich unzufriedener mit der Demokratie, wie sie heute in Deutschland existiert. Das fördert auch den Zulauf zu rechten Parteien und Bewegungen.
Übrigens: selbst nach einem Leistungsparadigma ergäbe unser Wirtschaftssystem keinen Sinn. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland wird familienintern vererbt. Das zementiert wirtschaftliche Ungerechtigkeiten, weil gerade auf Unternehmen aufgrund von weitreichenden Privilegien und Schlupflöchern wie der Verschonungsbedarfsprüfung besonders wenige Steuern gezahlt werden. So erhielten 45 Großerben 2024 zusammen ein Vermögen von fast 12 Milliarden Euro, zahlten darauf aber im Schnitt nur rund 1,5 Prozent Steuern.
Was könnten Alternativen sein?
Öffentliches Eigentum, selbstverwaltete Plattformen, Vereine, Commons, Genossenschaften – wir wollen, dass Orte der Produktion und der Reproduktion, also der Care-Arbeit, der Fürsorge und des Miteinanders, in der Hand derer sind, die dort arbeiten, die ihre Produkte und Dienstleistungen nutzen oder die anderweitig von ihnen betroffen sind, z. B. Anwohnende. Es gibt also nicht die eine Alternative, sondern viele: große Betriebe könnten in Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden. AöRs haben den Zweck, dauerhaft öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Bereits bestehende Beispiele sind Stadtwerke, die sich um die Energie- und Wasserversorgung von Gemeinden kümmern, Rundfunkanstalten wie der WDR oder Verkehrsverbünde wie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Kleinere Einheiten könnten sich noch niederschwelliger selbst verwalten.
Ein öffentliches Unternehmen hätte im Vergleich zu einem privaten auch den Vorteil, dass es günstiger Schulden aufnehmen könnte. Wenn Unternehmen Investitionen tätigen, tun sie das meist kreditfinanziert, wobei private Akteur*innen höhere Zinsen zahlen, als eine auf staatlicher Ebene angesiedelte öffentliche Institution es tut. So könnten in der Folge die Verbrauchspreise sinken.
Neben Genossenschaften gab es übrigens auch schon institutioneller angelegte Pläne, Eigentum an Betrieben breiter zu verteilen, z.B. im Zuge des Meidner-Plans.
Vergesellschaftung heißt demokratisches Entscheiden
Demokratie in der Politik, aber nicht in der Wirtschaft?
Trotz zunehmender reaktionärer Kräfte herrscht in Deutschland ein sehr breiter Konsens zur Demokratie – 98% möchten, dass politische Entscheidungen demokratisch getroffen werden. Was ist aber mit wirtschaftlichen Entscheidungen? Warum fühlt es sich für uns selbstverständlich an, dass wir entscheiden, wer in Parlamenten sitzt, aber nicht, wer die Chefetagen in mächtigen Großkonzernen besetzt? Sie treffen weitreichende Entscheidungen, die uns ganz spürbar im Alltag betreffen, wenn es darum geht, welche Produkte verfügbar sind, wie lange sie halten, bis sie kaputt gehen, wie teuer sie sind, wie viel Zucker sie enthalten, welcher Werbung wir ausgesetzt werden… Gleichzeitig geht es auch um gesellschaftliche Fragen: wie viel verdienen die Menschen, die in einem Unternehmen arbeiten? Wie viel Zeit bleibt ihnen für ihre Familie, politisches oder soziales Engagement oder Freizeit? Wie selbstbestimmt können Menschen entscheiden, wann sie arbeiten? Wie umfangreich wird in die Natur eingegriffen? Emissionen ausgestoßen? Werden Menschenrechte die gesamte Lieferkette hinweg geachtet? … Entscheidungen, die ein Unternehmen trifft, sind also hochpolitisch!
Warum der Markt all das nicht regelt
„Das regelt doch der Markt!“, ließe sich nun entgegnen. „Über unsere Nachfrage entscheiden wir doch alle mit, was produziert wird, und der Preis ergibt sich dann ganz automatisch.“ Naja…
Warum ein Markt vor allem für die Bedürfnisse reicher Menschen da ist
Würden wir das Klassenwahlrecht wieder einführen, gäbe es hoffentlich einen Aufschrei! Die finanziellen Ressourcen einer Person sollten mit ihrem Stimmgewicht nichts zu tun haben.
Dazu, warum das auch bei politischen Entscheidungen nicht immer zutrifft, finden sich unter der Frage zu Eigentum einige Aspekte. Noch weniger wahr ist es aber bei wirtschaftlichen. Solange finanzielle Mittel ungleich verteilt sind, sind die Bedürfnisse von manchen mehr wert als die von anderen und einige können gar nicht erst kommuniziert werden. Nicht nur die Nachfrage nach ICE Tickets würde vermutlich ansteigen, wenn alle Menschen das Geld dazu hätten, sondern auch die nach Obst und Gemüse. Nicht einmal bei solch fundamentalen Gütern wie gesunden Nahrungsmitteln schafft es unser Markt also, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Die Kommunikation der Bedürfnisintensität und -priorisierung, die laut neoklassischer Theorie über die Zahlungsbereitschaft stattfinden sollte, funktioniert nicht, weil die Zahlungsfähigkeiten verschiedener Menschen zu weit auseinander gehen. 2023 wurde 204.441 Haushalten der Strom abgestellt, während andere Menschen ihre private Sauna im Keller und ihren Whirlpool auf der Dachterrasse haben.
Ebenso ist die Möglichkeit, Einfluss auf die Produktentwicklung und damit das Sortiment zu nehmen, extrem ungleich verteilt. Zwar übernimmt der Markt eine Koordinationsfunktion und die Angebotsseite hat durchaus ein Interesse daran, die Produkte anzubieten, die nachgefragt werden. Allerdings wird die Nachfrage durch Werbung bewusst gesteuert und manipuliert und die Entscheidung, wer wofür Kredite erhält, um sie in Forschung oder Produktentwicklung zu investieren, liegt sowieso bei Banken und Investmentfonds. Marktlücken sind also nur dann relevant, wenn sie von denjenigen mit Geld als Lücke betrachtet werden.
Warum Märkte Preise verzerren und Konsument*innen bewusst zu steuern versuchen
Auch werden Preise bewusst gesteuert und sind keineswegs das „zufällige“ Ergebnis der Schnittstelle von Angebots- und Nachfragekurve. Zum einen werden sie ganz bewusst psychologisch eingesetzt, zum anderen verzerren Monopole und Oligopole den Markt. Gibt es nur einen oder wenige Anbieter, können diese die Preise quasi diktieren. Im Lebensmitteleinzelhandel ist dieses Problem gut dokumentiert und auch in anderen Branchen wie dem Energiesektor gab es Vorwürfe, dass Konzerne wie RWE die sowieso schon steigenden Energiepreise ausgenutzt haben könnten, um sie künstlich noch weiter nach oben zu treiben.
Uns geht es hier aber gar nicht (nur) darum, aufzuzeigen, an welchen Stellen der real existierende Markt den Modellvorstellungen der Neoklassik nicht genügt. Wir wollen auch aufzeigen, welche aus unserer Sicht problematischen Strukturen selbst in der neoklassischen Idealvorstellung zum System gehören.
Marktmängel sind Teil des Systems
Uns geht es hier aber gar nicht (nur) darum, aufzuzeigen, an welchen Stellen der real existierende Markt den Modellvorstellungen der Neoklassik nicht genügt. Wir wollen auch aufzeigen, welche aus unserer Sicht problematischen Strukturen selbst in der neoklassischen Idealvorstellung zum System gehören.
Zum einen findet innerhalb eines Marktes keinerlei Aushandlung über Bedürfnisse statt. Alle machen, was sie wollen (bzw. was ihre finanziellen Möglichkeiten ihnen erlauben). Während sich durch die Wahl einer Partei auch gewisse politische Maßnahmen verhindern lassen, beispielsweise eine Wehrpflicht durch die Wahl der Linkspartei oder ein Tempolimit durch die der FDP, ist dies durch den Kauf eines Produktes nicht möglich. Egal, was du konsumierst oder auch nicht; wer es leisten kann, kann weiterhin mit einem Privatflugzeug durch die Gegend jetten. Durch den Kauf eines Produktes lässt sich die Produktion eines anderen nicht verhindern.
Das führt jetzt schon zu einem System, in dem Mächtige und Reiche weitgehend tun und lassen können, was sie wollen. Mit zunehmender Klima- und Biodiversitätskrise werden viele Ressourcen allerdings immer knapper werden. Auch heute sind seltene Erden, Erze, Wasser und viele weitere weltweit an vielen Orten bereits Mangelware oder waren es schon immer, weil wir als Globaler Norden uns daran bereichert haben. Und mittlerweile kommt das Phänomen auch in Deutschland an. So hat beispielsweise München begonnen, die Nutzung von Wasser einzuschränken. Es ist davon auszugehen, dass diese Verteilungsfragen in Zukunft zunehmen werden. Wenn wir trotzdem damit weitermachen, die Nutzung lebensnotwendiger Güter rein marktlich zu regeln, bleibt für manche Menschen nichts mehr zum Leben, während andere sie weiterhin zu Luxuszwecken nutzen.
Zum anderen sind Konkurrenz und Leistungsdruck integrale Bestandteile des Systems. Statt miteinander zu kooperieren, patentieren wir; statt intrinsische Motivation zu wecken, setzen wir auf extrinsische: wer nicht leistet, was in unserem kapitalistischen System erwartet wird, bekommt höchstens, was zum Leben nötig ist – egal, ob es der Person gerade schlecht geht, sie unbezahlte Arbeit zum Beispiel im sozialen Bereich erbringt oder sie andere Gründe hat, warum sie sich nicht ins Lohnarbeitssystem einbringt.
Warum Gewerkschaften, Betriebs- und Aufsichtsräte nicht für ausreichend Demokratie sorgen
Je nach Rechtsform müssen Unternehmen zwar verschiedene Akteur*innen in ihre Entscheidungen einbeziehen, allerdings oft nur in sehr begrenztem Umfang, insbesondere, was die Art und die Tiefe der Entscheidungen betrifft. Hier eine kurze Übersicht:
- Genossenschaften ab einer Größe von 20 Beschäftigten müssen einen Aufsichtsrat einrichten.
- Für Aktiengesellschaften (AGs) und GmbHs greift diese Pflicht erst ab 500 Beschäftigten. In diesen mittelgroßen Kapitalgesellschaften muss ein Drittel der Personen im Aufsichtsrat vonseiten der Belegschaft stammen.
- Ab 2000 Beschäftigten muss sowohl in Kapitalgesellschaften als auch in Genossenschaften die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder vonseiten der Angestellten oder aus Gewerkschaften stammen, wobei die*der Aufsichtsratsvorsitzende bei Stimmgleichgewicht doppeltes Stimmrecht hat.
- Aufgabe der Aufsichtsräte ist es außerdem vor allem, den Vorstand zu prüfen. An strategischen Entscheidungen darf er kaum partizipieren und Mitbestimmungsrechte zu Vorstand, Geschäftsführer oder leitenden Angestellten haben die Beschäftigten auch nicht.
- Doch selbst diese geringen Mitspracherechte entfallen bei der europäischen SE (Societas Europaea). Einige Unternehmen ändern ihre Rechtsform kurz, bevor sie die Schwelle von 2000 Mitarbeitenden überschreiten, und umgehen so die Mitbestimmungsregeln.
Davon unabhängig können Gewerkschaften die Interessen der Beschäftigten vertreten. Streiks, das klassische und konkreteste Werkzeug des Arbeitskampfes, sind in Deutschland aber ausschließlich während Tarifverhandlungen zulässig und dürfen nur Fragen des Arbeitsverhältnisses betreffen, nicht aber beispielsweise die politische Ausrichtung eines Unternehmens. Auch in Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen geht es selten um strategische oder politische Entscheidungen. Ein verankertes Mitsprache- oder Vetorecht zu diesen Themenbereichen gibt es schon gar nicht.
Hinzu kommt, dass nicht nur unmittelbare Mitarbeiter*innen von den Entscheidungen eines Unternehmens betroffen sind. Auch Konsument*innen, Anwohnende und Beschäftigte entlang der Lieferkette tragen die Konsequenzen mit – ebenso wie nicht-menschliche Tiere oder die Umwelt. All diese Akteur*innen sollten unserer Auffassung nach an Entscheidungen beteiligt werden.
Wäre das nicht extrem kompliziert, sitzen wir dann nur noch in Besprechungen?
Bereits heute verbringen Beschäftigte im Schnitt 11% ihrer Arbeitszeit in Besprechungen, was etwa einem halben Arbeitstag entspricht. Bei Manager*innen sind es sogar 23 Stunden. Doch oft werden diese Meetings als unproduktiv beschrieben.
Das liegt auch daran, dass sich einige Mitarbeitende in der Besprechung als überflüssig wahrnehmen. Das könnte in einem vergesellschafteten Unternehmen anders gestaltet sein: statt regelmäßigen top-down Meetings, bei denen dem Chef zugehört werden muss, können Beschäftigte selbst entscheiden, wie regelmäßig sie mit ihren Kolleg*innen Absprachen treffen wollen. Da Unternehmenshierarchien grundsätzlich flacher wären, könnten sie dann auch tatsächlich Entscheidungen treffen.
Die einzigen vorgeschriebenen Treffen fänden mit den verschiedenen Betroffenen statt. Hier würde ausprobiert und eingeübt, wie demokratische Deliberation gelingen kann und es könnten gesellschaftliche Strukturen entstehen, die sich um die Moderation und Strukturierung dieser Treffen kümmern, sodass alle zu Wort kommen und die Sitzungen konstruktiv verlaufen. Wenn so echte Mitsprache geschaffen würde, würde sich vielleicht auch die Meinung zu „Meetings“ verbessern: wer Selbstwirksamkeit erlebt und die Erfahrung macht, wie ein Konsensprozess zu einer Entscheidung führt, mit der vorher unversöhnlich wirkende Parteien zufrieden sind, nimmt vielleicht lieber daran teil als eine Person, die lediglich die Zeit absitzen muss.
Immerhin zeigt sich schon jetzt, dass Betriebsräte positive Auswirkungen haben: Wo sie existieren, wird die Zusammenarbeit in der Regel positiv bewertet, und engagierte Betriebsräte korrelieren mit besseren Arbeitsbedingungen und höherer Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.
Wie sollen so viele Menschen repräsentiert werden?
Dazu gibt es mehrere Ansätze. Deutsche Wohnen und Co. enteignen schlägt vor zum Beispiel eine Delegiertenstruktur vor: Nachbar*innen versammeln sich in Siedlungsräten und besprechen dort die Fragen, die vor allem sie auf dieser niedrigsten Ebene betreffen. Für weitreichendere Entscheidungen werden in allen Siedlungsräten Delegierte gewählt, die die Mieter*innen dann auf nächster Ebene vertreten.
Eine andere Möglichkeit wäre, unter den Gruppen, die repräsentiert werden sollen, auszulosen, wer in einem Entscheidungsgremium sitzen soll. Mit diesem Verfahren gibt es von Bürger*innenräten bereits viel Erfahrung. Mehr Informationen gibt es z. B. hier.
In Unternehmen wird schon geplant, aber weder demokratisch…
In Unternehmen wird heute schon geplant, aber zum einen plant jedes Unternehmen für sich, zum anderen findet diese Planung nicht demokratisch statt (vgl. z.B. Phillips and Rozworski (2019): The people’s Republic of Walmart), Ab einer bestimmten Größe, einer bestimmten Komplexität und einem bestimmten Grad an Unsicherheit lohnt es sich für Marktakteur*innen, zumindest intern zu planen, um Transaktionskosten, die bei Markthandlungen anfallen (u.a. Informationsbeschaffung und -prüfung, ständig neue Absprachen wegen neuen Handelspartner*innen, Absicherungen im Fall von Ausfällen…), zu reduzieren.
… noch koordiniert
Märkte sind aber nicht nur undemokratisch, sondern oft auch unkoordiniert. Als Beispiel ziehen wir hier den Energiesektor heran, aber prinzipiell gilt dieser Aspekt auch für andere Wirtschaftsbereiche.
Die breite Mehrheit der deutschen Gesellschaft steht der Energiewende positiv gegenüber. Trotzdem geht es langsam voran und von Jahr zu Jahr erleben wir neue Zitterpartien, ob die zum Erreichen der Pariser Klimaziele sowieso schon viel zu geringen Ausbaupfade eingehalten werden. Das liegt natürlich unter anderem an Politiker*innen wie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, deren Kontakte in die fossile Lobby so eng sind, dass ihr zehn Punkte Plan eindrucksvolle Ähnlichkeiten mit den Vorschlägen des Positionspapiers von RWE und E.on aufweist und die vor kurzem eine Kraftwerksstrategie, die hauptsächlich auf Gaskraftwerke setzt, unterzeichnet hat.
Ohne ihre Verantwortung und die großer Konzerne, die die Abkehr von fossilen Brennstoffen ganz bewusst verschleppen, kleinreden zu wollen, gibt es für die schwächelnde Energiewende aber auch marktwirtschaftliche Gründe:
- Erneuerbare Energien erfordern hohe Investitionen zu Beginn und produzieren dann über einen langen Zeitraum kaum Betriebskosten (da kein Brennstoff nötig ist). Das ist bei Neuinvestitionen auch außerhalb des Energiemarktes oft der Fall und verursacht einen Status-Quo-Bias – der am ehesten von großen Konzernen überwunden werden kann, die sich das Risiko leisten können, aber bekanntermaßen nicht unbedingt im Wohle aller handeln.
- Die Strompreise schwanken ständig und sind auch von umkämpften politischen Rahmensetzungen abhängig. Zum einen haben Erneuerbare Energien kaum Betriebskosten, wodurch sie die Marktpreise besonders in sonnen- oder windreichen Zeiten senken. Je mehr Kapazitäten gebaut werden, desto stärker fällt der Strompreis während der Erzeugungszeiten, was zu niedrigeren Gesamterträgen für Investor*innen führt. Zum anderen zeigen die aktuellen Gestetzesvorhaben von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, die den Ausbau von Windenergie erheblich verlangsamen würden, dass selbst die mangelhafte Energiewendepolitk jederzeit untergraben werden kann. Auch diese Risiken könnten in einem vergesellschafteten Unternehmen leichter gemeinsam geschultert werden. Außerdem müsste sich ein vergesellschaftetes Unternehmen, dessen Ziel nicht die Erwirtschaftung von Profit ist, von einem potentiell fallenden Strompreis mit niedrigeren Margen nicht davon abhalten lassen, Erneuerbare dennoch auszubauen.
- Stromerzeugung, Netzausbau, Speicherkapazitäten und der notwendige parallele und synchronisierte Rückbau fossiler Kraftwerke sind jeweils in der Verantwortung verschiedener Marktakteur*innen. Wie schlecht das funktioniert, zeigen steigende Redispatch-Kosten oder der kürzlich verabschiedete Gesetzesentwurf, der den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen erschweren soll. In Gebieten, in denen die Netze bereits an der Belastungsgrenze sind, wird es dann sehr schwierig, noch neue Anlagen zu bauen – das zeigt die Überforderung, den Netzausbau auf den Ausbau der Erneuerbaren abzustimmen. und offenbart die Grenzen marktbasierter Steuerung in einem Sektor, der systemische Koordination erfordert.
Was Vergesellschaftung und demokratische Planung leisten könnten
In einem vergesellschafteten Unternehmen könnten wir von einigen Vorteilen profitieren:
1. Langfristige Planbarkeit statt Profitzyklus: Öffentliche Institutionen könnten ihre Investitionen nicht primär an kurzfristigen Renditen ausrichten, sondern am langfristigen Ziel eines klimaneutralen und günstigen Stromsystems. Dies würde einen verlässlichen Ausbaupfad ermöglichen, auf den sich alle anderen Akteur*innen – von Netzbetreibenden bis zu Kommunen – einstellen könnten.
2. Niedrigere Kapitalkosten: Öffentliche Institutionen können sich über den Staat zu strukturell niedrigeren Kapitalkosten finanzieren als private Unternehmen, die zudem über ihre Kosten hinaus eine marktübliche Eigenkapitalrendite erwirtschaften müssen. Dies verbilligt Investitionen erheblich und kann somit auch die Verbrauchskosten senken.
3. Reinvestition statt Ausschüttung: Öffentliche Institutionen müssten über die Investitionskosten hinaus keine Gewinne oder Dividenden erwirtschaften. Etwaige Überschüsse können direkt in den weiteren Ausbau reinvestiert oder als Preissenkungen an Verbraucher*innen weitergegeben werden.
4. Systemische Integration: Ein öffentlicher Energieproduzent könnte Erzeugung, Netze, Speicher und Reservekapazitäten konsequent mitdenken und systematisch den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Rückbau fossiler Kraftwerke koordinieren.
5. Demokratische Kontrolle und Legitimität: Öffentliche Institutionen können weitergehend demokratisiert werden. Durch demokratische Beteiligung in Governance-Strukturen kann die Akzeptanz für Energiewendeinvestitionen gestärkt werden. Außerdem sichert demokratische Beteiligung die konsequente Orientierung am Gemeinwohl.
6. Strategische Preisgestaltung: Öffentliche Institutionen könnten durch strategische Tarife Dekarbonisierungsinvestitionen in anderen Sektoren fördern und langfristig soziale Preiskonzepte umsetzen, die einkommensschwache Haushalte schützen. Einen konkreten Vorschlag dazu hat das Konzeptwerk Neue Ökonomie erarbeitet.
