Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Rechtsform für Unternehmen und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass sie Geschäftsanteile an außenstehende Investor*innen verkaufen kann. In Deutschland gibt es fast 1,3 Millionen Unternehmen mit dieser Rechtsform.
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der GmbH, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und deshalb steuerliche Vorteile genießt. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit fallen für die gGmbH beispielsweise keine Körperschafts- und Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer oder der Solidaritätszuschlag an. Als Sonderform der GmbH ist diese Privatrechtsform dennoch grundsätzlich einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten Logik unterworfen. Ihre rechtlichen Vorgaben schränken zudem die Spielräume für die Ausgestaltung von Unternehmen und somit auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Nutzer*innen ein.
