Die Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform für Unternehmen und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass sie Geschäftsanteile in Form von Aktien an außenstehende Investor*innen verkaufen kann. In Deutschland gibt es über 12.000 Unternehmen mit dieser Rechtsform.
Die gemeinnützige AG (gAG) ist eine Sonderform der AG, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und deshalb steuerliche Vorteile genießt. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit fallen für die gAG beispielsweise keine oder verringerte Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Als Sonderform der AG ist diese Privatrechtsform dennoch grundsätzlich einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten Logik unterworfen. Ihre rechtlichen Vorgaben schränken zudem die Spielräume für die Ausgestaltung von Unternehmen und somit auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Nutzer*innen ein.
