Was bedeutet Vergesellschaftung?

Viele Menschen versuchen schon heute, anders zu leben und zu arbeiten. Sie arbeiten ohne Chefinnen und Chefs. Dort können alle Menschen mitentscheiden.

Sie wollen nicht möglichst viel Geld verdienen. Das Ziel ist, etwas Sinnvolles zu machen oder anzubieten. Zum Beispiel Gemüse pflanzen, ohne die Umwelt kaputt zu machen. Das macht zum Beispiel das Ackersyndikat. Oder eine Werkstatt öffnen, in der Menschen selbst etwas reparieren können. Das machen zum Beispiel die Offenen Werkstätten.

Solche sozialen und demokratischen Gruppen gibt es noch nicht so oft. Aber es können immer mehr werden! Wir sind überzeugt: Wenn wir uns zusammentun, können wir gemeinsam etwas verändern. Schritt für Schritt können wir eine andere Gesellschaft aufbauen.

Und dabei kann auch Vergesellschaftung helfen.

Was bedeutet Vergesellschaftung?

Vergesellschaftung bedeutet:

Dinge, die heute einzelnen Menschen oder Unternehmen gehören, sollen allen gehören.

Die Menschen sollen gemeinsam entscheiden, wie diese Dinge genutzt werden.

Dabei gibt es drei wichtige Punkte:

  1. Wem gehört etwas?
    Nicht wenigen Einzelnen, sondern der ganzen Gesellschaft.
  2. Wofür wird etwas genutzt?
    Nicht für den Gewinn einzelner Menschen, sondern damit es allen gut geht.
  3. Wer entscheidet?
    Nicht einzelne Menschen allein. Die Menschen entscheiden gemeinsam und gleichberechtigt.
Wie wollen wir das umsetzen?

Es gibt verschiedene Wege, wie wir für Vergesellschaftung kämpfen können.

Zum Beispiel können wir uns politisch dafür einsetzen. Wir können uns aber auch selbst organisieren und eigene Projekte aufbauen.

Möglichkeit 1:

Ein möglicher Weg steht sogar im Grundgesetz: in Artikel 15.

Das Grundgesestz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg geschrieben. Zu dieser Zeit waren sich viele politische Gruppen einig: in der Wirtschaft sollte es nicht nur um privaten Gewinn gehen. Diese Gruppen waren zum Beispiel Gewerkschaften und die Parteien SPD und CDU. Sie fanden auch Vergesellschaftung gut.

Deshalb wurde Artikel 15 in das Grundgesetz aufgenommen.

Da steht:

Das bedeutet: Flächen, Rohstoffe und Maschinen, die einem Unternehmen gehören, können wir uns nehmen. Dann gehören sie allen Menschen. Dafür müssen wir dem Unternehmen Geld bezahlen.

Möglichkeit 2:

Wir können aber auch selbst aktiv werden.

Wir können zum Beispiel Orte schaffen, an denen Menschen gemeinsam arbeiten und leben. Dort können sie selbst entscheiden und sich gegenseitig unterstützen.

Es gibt schon viele solcher Projekte.

Beispiele sind das Ackersyndikat oder die Offene Werkstatt Karlsruhe.

Ist Vergesellschaftung das gleiche wie Verstaatlichung?

Nein! Bei Vergesellschaftung entscheiden nicht nur Politikerinnen und Politiker.

Auch die Menschen, die von einer Sache betroffen sind, sollen mitentscheiden. Sie können gemeinsam und gleichberechtigt entscheiden.

Zum Beispiel:

  • In Krankenhäusern können Menschen aus dem Stadtteil mitentscheiden.
  • Bei Energie-Unternehmen können die Kundinnen und Kunden mitentscheiden.
  • Bei digitalen Plattformen können die Nutzerinnen und Nutzer mitentscheiden.
  • Auch Arbeiterinnen und Arbeiter können mehr mitzuentscheiden.

Die Unternehmen werden dabei nicht zu staatlichen Unternehmen. Sie werden zu öffentlichem Eigentum. Sie gehören dann der Gesellschaft.

Eine Möglichkeit dafür sind Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR).

Anstalten des öffentlichen Rechts sollen dem öffentlichen Interesse dienen. Das heißt: was sie tun, soll für alle Menschen gut sein. Und nicht für ein paar Menschen, die Geld verdienen wollen.

Das gibt es schon heute. Zum Beispiel:

  • Stadtwerke. Sie kümmern sich um Strom und Wasser.
  • Rundfunkanstalten wie der WDR. Sie kümmern sich um Radio und Fernsehen.
  • Verkehrsverbünde wie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Sie kümmern sich um Züge und Busse.
Wurde in Deutschland schonmal vergesellschaftet?

Ja und nein:

Nach Artikel 15 des Grundgesetzes wurde bisher noch nichts vergesellschaftet.

Es gab aber schon ähnliche Beispiele:

1. Vergesellschaftung in Hessen

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Hessen eine Abstimmung. Damals haben die Menschen für die Vergesellschaftung von wichtigen Bereichen gestimmt. Dazu gehörten:

  • Bergbau
  • Eisen- und Stahlproduktion
  • Energie
  • Züge

Diese Entscheidung wurde später wieder rückgängig gemacht. Im Jahr 1965 wurden die Betriebe wieder privatisiert. Das bedeutet, dass ein paar Menschen sie gekauft haben. Danach haben sie nur noch diesen Menschen gehört und nicht mehr allen.

2. Städte kaufen etwas von unternehmen

Es gab in den letzten Jahren aber auch das Gegenteil: manchmal haben Städte etwas gekauft, das vorher einem privaten Unternehmen gehört hat. Das nennen wir Rekommunalisierung.

In mehreren Städten haben sich Menschen dafür eingesetzt. Beispiele sind „Unser Hamburg – unser Netz“ und der Berliner Energietisch.

3. Vergesellschaftung in Berlin

Auch die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen hat 2021 einen Volksentscheid durchgeführt. Sie wollen: große Unternehmen mit vielen Wohnungen sollen allen gehören. Die Menschen in Berlin wurden gefragt, ob sie das wollen.

Mehr als die Hälfte der Menschen in Berlin hat dafür gestimmt – sie wollten also, dass Wohn-unternehmen vergesellschaftet werden.

Das wurde aber noch nicht umgesetzt.

Deshalb bereitet Deutsche Wohnen und Co. enteignen einen zweiten Volksentscheid vor.

Diesmal soll es einen konkreten Vorschlag für ein Gesetz geben. Wenn die Menschen dafür stimmen, soll das Gesetz direkt umgesetzt werden.

Warum wollen wir vergesellschaften?

Heute treffen vor allem wenige und sehr reiche Menschen wichtige Entscheidungen über die Wirtschaft.

Sie entscheiden oft so, dass sie mehr Geld verdienen. Aber nicht so, dass es allen Menschen gut geht.

Das hat für für uns alle oft schlechte Folgen:

  • Die Mieten sind hoch.
  • Wohnungen verschimmeln oder gehen kaputt.
  • Es gibt viel Strom aus Kohle aber zu wenig aus Wind oder Sonne.
  • Krankenhäuser haben zu wenig Geld.
  • Arme Menschen bekommen immer weniger Geld.
  • Angestellte sollen möglichst viel arbeiten.

Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können und selbst über ihr Leben entscheiden dürfen.

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