Verschonungsbedarfs-prüfung

Seit 2016 besteht mit der Verschonungsbedarfsprüfung die Möglichkeit, steuerfrei zu vererben oder zu verschenken, wenn es sich um ein großes Unternehmensvermögen im Wert von über 26 Mio. Euro handelt und die beschenkte oder beerbte Person nachweisen kann, dass sie die anfallende Steuer nicht aus ihrem verfügbarem eigenem Vermögen bezahlen kann. Das führt dazu, dass die Reichsten prozentual betrachtet oft die geringsten Steuern zahlen.

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