In einer Genossenschaft schließen sich mehrere Personen zu wirtschaftlichen Zwecken zusammen. Anders als bei Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) ist eine Genossenschaft unabhängig von außenstehender Investor*innenen. Über die Betriebspolitik bestimmen stattdessen allein die Mitglieder.
Genossenschaften können aus wenigen Personen bestehen, aber auch zu internationalen Betrieben anwachsen, wie z.B. die Mondragón Corporación Cooperativa in Spanien.
Allein in Deutschland gibt es mehr als 8000 genossenschafliche Betriebe.
Anders als Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) ist die Genossenschaft eine private Rechtsform. Sie arbeiten zwar
gemeinwirtschaftlich – also im Interesse einer Gemeinschaft – diese Gemeinschaft beschränkt sich jedoch auf die einzelnen Mitglieder. Mitentscheiden können daher nur diejenigen mitentscheiden, die der Genossenschaft formell angehören. In Genossenschaft, in der z.B. Strom produziert wird, können also nur die Konsument*innen mitbestimmen, die Miteigentümer*innen sind, während bei einer AöR theoretisch alle Konsument*innen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden können.
Neben Produktionskooperativen gibt es auch Konsumkooperativen, in denen sich z.B. Nachbar*innen zusammenschließen, um gemeinsam in größeren Mengen einzukaufen. Solche Genossenschaften gibt es in vielen Städten, eine besonders große unter anderem in Leipzig.
