FAQ Vergesellschaftung

Genossenschaften, gemeinschaftliche Kollektive, Zusammenarbeit auf Augenhöhe – zahlreiche Menschen organisieren sich bereits in Initiativen, in denen sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen – ohne sich dabei auf Politiker*innen oder große Konzerne verlassen zu müssen. 

Bis jetzt sind sie eher die Ausnahme als die Regel, aber wir sind überzeugt: wenn wir uns zusammentun, können wir Stück für Stück eine andere Gesellschaft aufbauen. 

Was bedeutet Vergesellschaftung?

Vergesellschaftung bedeutet, dass wir Güter, die aktuell Privatpersonen gehören, in öffentliches Eigentum überführen und demokratisch und gemeinwohlorientiert darüber entscheiden. Es gibt also drei Säulen:

  1. Eigentumsstruktur: von wenigen Individuen hin zur gesamten Gesellschaft
  2. Zielsetzung: von privatem hin zu gemeinwohlorientiertem Nutzen
  3. Entscheidungsprozesse: von Entscheidungen Einzelner hin zu basisdemokratischen Entscheidungen auf Augenhöhe
Wie wollen wir das umsetzen?

Uns das zu erstreiten, ist auf verschiedenen Wegen möglich, parlamentarisch wie selbstorganisiert. Ein Weg ist sogar im Grundgesetz festgeschrieben – zu dessen Entstehungszeit Vergesellschaftung gesellschaftlich eine breit anerkannte Position war. Das Grundgesetz legt nämlich gar nicht fest, dass wir in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem leben müssen – nach dem zweiten Weltkrieg waren sich nicht nur Gewerkschaften und SPD, sondern selbst die CDU einig, dass ein purer Kapitalismus nicht wünschenswert ist. So wurde Artikel 15 geschaffen. Er lautet:

Außerdem können wir gemeinsame Orte der selbstbestimmten Arbeit und des solidarischen Zusammenlebens auch eigenständig aufbauen. Beispiele für solche Projekte gibt es viele, z.B. das Ackersyndikat.

Ist Vergesellschaftung das gleiche wie Verstaatlichung?

Nein! Vergesellschaftung bedeutet, dass nicht Politiker*innen allein entscheiden, sondern Betroffene basisdemokratisch bestimmen können. Das könnten bei Krankenhäusern zum Beispiel Menschen sein, die im entsprechenden Stadtteil wohnen, bei Energiekonzernen Stromkund*innen und bei digitalen Plattformen ihre Nutzer*innen. Auch Beschäftigte würden umfangreichere Mitspracherechte erhalten. Firmen würden also nicht zu Staatsunternehmen, sondern zu öffentlichem Eigentum.

Eine Möglichkeit, das umzusetzen, sind sogenannte Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR). AöRs haben den Zweck, dauerhaft öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Bereits bestehende Beispiele sind Stadtwerke, die sich um die Energie- und Wasserversorgung von Gemeinden kümmern, Rundfunkanstalten wie der WDR oder Verkehrsverbünde wie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

Unsere Initiativen umfassen darüber hinaus auch Projekte, in denen gemeinsames Wirtschaften schon ganz direkt umgesetzt wird, zum Beispiel bei den Offenen Werkstätten.

Wurde in Deutschland schonmal vergesellschaftet?

Jein – nach Artikel 15 wurde bisher noch nicht vergesellschaftet. Nach dem zweiten Weltkrieg beschlossen die Bürger*innen in Hessen aber auf Basis eines Artikels in der dortigen Landesverfassung in einer Volksabstimmung, Bergbau, Eisen- und Stahlproduktion, Energiewirtschaft sowie den schienengebundenen Verkehr zu vergesellschaften. Allerdings wurden diese Betriebe bereits 1965 wieder privatisiert.

Rekommunalisierungen, also die Rücküberführung von Privateigentum in Eigentum einer Stadt, wurden in den letzten Jahren häufig von der Bevölkerung durchgesetzt – so z. B. die Initiative „Unser Hamburg – unser Netz“ oder der Berliner Energietisch.

Außerdem hat die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen 2021 einen Volksentscheid durchgeführt, bei dem die Mehrheit der Berliner*innen für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gestimmt hat. Weil das von den zuständigen Politiker*innen bislang herausgezögert wird, bereitet Deutsche Wohnen und Co. enteignen gerade einen zweiten Volksentscheid vor – diesmal mit konkretem Gesetzesentwurf, der bei positiver Abstimmung auch direkt umgesetzt werden müsste.

Warum wollen wir vergesellschaften?

Wir sind der Überzeugung, dass unser aktuelles System, in dem wenige und vor allem reiche und privilegierte Menschen wirtschaftliche Entscheidungen treffen, dazu führt, dass vor allem ihre Interessen berücksichtigt werden. Plattformen von Big Tech dienen ebenso Profitinteressen wie Immobilien in der Hand großer Konzerne, ein privat organisiertes Energiesystem, privatwirtschaftliche Krankenhäuser… Die Folge sind hohe Mieten und vernachlässigte Wohnungen, eine verschlafene Energiewende und eine Sozial- und Gesundheitspolitik, die Kosten reduzieren und Arbeitsleistung maximieren soll, statt die Bedingungen für ein gutes und möglichst selbstbestimmtes Leben für alle zu schaffen. 

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