
Am 05.09 findet in Berlin eine Demonstration für Vergesellschaftung und bezahlbare Mieten statt, veranstaltet vom Bündnis Artikel 15 verteidigen. Hier zeichen wir nach, wie es dazu kam, dass sich das Bündnis gründen musste.
Spätestens, seit Deutsche Wohnen und Co. enteignen und die Mehrheit der Berliner*innen 2021 einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohneigentum gewonnen haben, findet das Thema in Berlin zunehmend Aufmerksamkeit. Im Frühjahr 2026 hat die Debatte aber nochmal eine neue Dynamik aufgenommen, in Zuge derer sich Immobilienwirtschaft, Banken, Verbände, die schwarz-rote Bundesregierung und weiteren politischen Akteure zu einer Allianz gegen Vergesellschaftung zusammengeschlossen haben. Gleichzeitig hat sich mit „Artikel 15 verteidigen – Wohnraumvergesellschaftung bundesweit umsetzen!“ ein Bündnis gegründet, das den Einsatz für Wohnraumvergesellschaftung bündelt und deutlich macht, dass wir eine Einschränlung dieses Grundrechts nicht stilschweigend hinnehmen werden!
Spätestens, seit Deutsche Wohnen und Co. enteignen und die Mehrheit der Berliner*innen 2021 einen Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohneigentum gewonnen haben, findet das Thema in Berlin zunehmend Aufmerksamkeit. Im Frühjahr 2026 hat die Debatte aber nochmal eine neue Dynamik aufgenommen, in Zuge derer sich Immobilienwirtschaft, Banken, Verbände, die schwarz-rote Bundesregierung und weiteren politischen Akteure zu einer Allianz gegen Vergesellschaftung zusammengeschlossen haben. Gleichzeitig hat sich mit „Artikel 15 verteidigen – Wohnraumvergesellschaftung bundesweit umsetzen!“ ein Bündnis gegründet, das den Einsatz für Wohnraumvergesellschaftung bündelt und deutlich macht, dass wir eine Einschränlung dieses Grundrechts nicht stilschweigend hinnehmen werden!
Der Zeitpunkt ist kein reiner Zufall: am 20. September 2026 stehen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus an und aktuell zeigt sich in den Umfragen ein starker Trend zugunsten linker und
progressiver Kräfte, die sich klar dafür aussprechen, das Abstimmungsergebnis von 2021 nun umzusetzen und den Wohnraum großer Berliner Wohnungskonzerne zu vergesellschaften.
An die Öffentlichkeit kam der aktuelle Vorstoß gegen Vergesellschaftung im Mai, als Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung eine Bundesratsinitiative angekündigt, um Enteignungen zu stoppen. Bereits im Juni tagte in Berlin eine Sonder-Bauministerkonferenz, auf vonseiten des Bayrischen Bauministers Christian Bernreiter (CSU) und der nordrheinwestfälischen Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Forderung aufkam, der Vergesellschaftung von Wohnungen Grenzen zu setzen.
Schnell schloss sich der neue Vonovia-Chef Luka Mucic an, als er bei der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung (WPV) im Düsseldorfer Industrie-Club mit der Vergesellschaftungsbewegung abrechnete und schon in den Folgetagen weitreichendes mediales Echo in FAZ, Handelsblatt, dem Managermagazin und der Welt erhielt.
Etwa eine Woche später traten zudem die Berliner Sparkasse, die Berliner Volksbank, die DKB (‚Das kann Bank‘) und die Investitionsbank Berlin in einer gemeinsamen Pressekonferenz als „Berliner Banken-Initiative für bezahlbaren Wohnraum“ auf. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), vertreten durch seine Vorständin Maren Kern, schloss sich dem umgehend an. Der BBU und seine Vorständin positionieren sich seit Jahren vehement gegen Vergesellschaftung und gegen den Berliner Volksentscheid und fordern stattdessen einen klaren Fokus auf den Neubau sowie mietrechtliche Lockerungen.
Auch die Jahreskonferenz der Finanzminister*innen der Länder im Juni drängte bei der Bundesregierung auf die Verhinderung der Vergesellschaftung.
Mitte Juni 2026 erreichte die Finanzminister der Länder zudem ein Appell des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen samt Landesverbänden wie dem BBU unter dem Titel „Gemeinsamer Appell der Wohnungswirtschaft: Bundesratsinitiative zur Absicherung des Eigentumsrechts unterstützen – Vergesellschaftungsexperimente stoppen“.
Parlamentarische Aufklärung und Interventionen des Berliner Senats
Die Vorgänge hinter den Kulissen wurden schließlich durch eine parlamentarische Anfrage von Tobias Schulze (Linke) im Abgeordnetenhaus von Berlin (Plenarprotokoll vom 2. Juli 2026) aufgedeckt. Dabei kam zutage, wie die Berliner Regierungsmitglieder agiert hatten:
Stefan Evers (CDU, Bürgermeister und Senator für Finanzen) hatte aktiv in der Finanzministerkonferenz interveniert und das Thema dort eingebracht, um den Bund zu einem Verbot von Artikel 15 des Grundgesetzes zu drängen.
Christian Gaebler (SPD, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) war in der Bauministerkonferenz informiert gewesen, stimmte dort bei vier Punkten des Beschlusses zu, lehnte den Punkt zu rechtlichen Bundesmaßnahmen jedoch ab. Zu weiteren Protokolldetails hielt er sich unter Berufung auf eine mögliche Vertraulichkeit zurück.
Wie die taz am 8. Juli 2026 („Das doppelte Spiel der SPD“) berichtete, wurde der Antrag aus Berlin (Finanzsenator Stefan Evers (CDU)) und Hamburg (Finanzsenator Andreas Dressel (SPD)) auf der Finanzministerkonferenz im Saarland formal nicht im großen Plenum beschlossen, sondern auf Anregung der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in einer „Kaminrunde“ unter „Verschiedenes“ besprochen. Als Ergebnis dieses Austauschs verfassten Björn Fecker (Finanzsenator Bremen, Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Marcus Optendrenk (Finanzminister Nordrhein-Westfalen, CDU) in ihrer Funktion als Vorsitzender beziehungsweise Co-Vorsitzender der Finanzministerkonferenz im Namen des Gremiums offiziell einen Brief an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (1.Juli). Darin pädierten sie dafür, dass der Bund seine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis nutzt, um bundeseinheitliche Regelungen gegen Artikel 15 des Grundgesetzes zu schaffen.
Dies verdichtete sich im Juli 2026 zu einer festgefügten bundespolitischen Linie: Die Koalitionsspitzen (darunter Friedrich Merz und Lars Klingbeil) verabredeten im Koalitionsausschuss ein entsprechendes bundesgesetzliches Verbot.
Ergänzt wird diese staatliche und parlamentarische Abwehrfront im Rahmen des Berliner Wahlkampfs durch eine für Ende Juli von Vermieterverbänden geplante Großkampagne über die Plattform berlin-denkt-weiter.de, die den Druck auf den Volksentscheid massiv erhöhen soll. Über die Plattform, sowie über weitere begleitende Kanäle, will man eine konzertierte Informations- und Argumentationskampagne ausrollen. Geplant ist das Platzieren von Botschaften und vermeintlichen „Fakten“, die vor den angeblichen negativen Konsequenzen einer Vergesellschaftung für den gesamten Wohnungsmarkt und den Investitionsstandort warnen.
Laut TAZ-Artikel (Mit Fakten gegen Fakten, 07.07.26) stehen hinter der Kampagne die Industrie- und Handelskammer, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller und die Handwerkskammer, während der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) inoffiziell, aber federführend beteiligt ist.
Das macht deutlich, dass es beim Angriff auf Vergesellschaftung und Artikel 15 nicht um Sorgen um die Wohnqulität der Berliner*innen, sondern um Konzern- und Profitinteressen geht.
Gegen diese Vorstöße und Angriffe auf progressive Projekte hat sich das Bündnis „Artikel 15 verteidigen – Wohnraumvergesellschaftung bundesweit umsetzen!“ gegründet, in dem sich unter anderem verschiedene Mietinitiativen sowie Deutsche Wohnen und Co. enteignen zusammengeschlossen haben, um die Vergesellschaftung von Wohnraum endlich umzusetzen.
Auch wir sind Teil des Bündnisses und rufen gemeinsam mit Artikel 15 verteidigen zu einer Demonstration nach Berlin auf, wo wir am 05.09 zusammen für bezahlbare Mieten die Verteidigung von Artikel 15 auf die Straße gehen werden!
Gekürzte Version des Artikels Konzertierte Offensive gegen die Vergesellschaftung (Montebello, 10.07.26), ursprünglich erschienen auf Mieteraktionärin

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